Im Folgenden finden Sie die Erklärungen der Betz-Chrom GmbH zu den geltenden Richtlinien und Verordnungen. Klicken Sie bitte bei der jeweiligen Richtlinie oder Verordnung auf das Pluszeichen, damit Ihnen die ausführlichen Informationen angezeigt werden. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen und unseren Code of Conduct finden Sie auf unserer AGB-Seite.
Dodd Frank Act
Unter dem Begriff der Konfliktmineralien definiert der Dodd-Frank Act die Rohstoffe Tantal, Zinn, Gold und Wolfram und deren Derivate, die aus der DR Kongo oder Nachbarstaaten stammen.
Wir benötigen weder für die Herstellung noch für die Funktionalität unserer Produkte und Leistungen sogenannte Konfliktmineralien im Sinne des Section 1502 des Dodd-Frank Acts (Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act).
REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Wir handeln nach der EU Verordnung 1907/2006 (REACH) vom 18. Dezember 2006 als Inhaber einer Zulassung für die Verwendung von Chromtrioxid.
Chromtrioxid ist im Anhang XIV der EU Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführt. Die Verwendungen dieses Stoffes unterliegen der Zulassungspflicht. Ohne eine entsprechende Zulassung ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Chromtrioxid verboten. Im Februar 2021 hat Betz-Chrom einen Einzelantrag für die Verwendung von Chromtrioxid bei der ECHA (European Chemicals Agency) eingereicht. Mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12.06.2024 wurde eine Zulassung des Europäischen Parlaments und des Rates an die Betz-Chrom GmbH für eine Verwendung von Chromtrioxid erteilt. Die Zulassung wird am 15.02.2033 unwirksam, sofern Betz-Chrom als Zulassungsinhaber keinen Überprüfungsbericht einreicht.
Weitere Informationen zu REACH, dem Verbot von Chromtrioxid und unserem Zulassungsantrag haben wir Ihnen als FAQ zu REACH zusammengestellt.
RoHS 2011/65/EU
RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances) ist die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Wir bestätigen, dass unsere Dienstleistungen RoHS 2011/65/EU konform sind.
Störfall-Verordnung 12. BlmSchV
Der Standort Gräfelfing der Betz-Chrom GmbH unterliegt den Vorschriften der 12. Störfall-Verordnung und ist in diesem Sinne als Betriebsbereich „der unteren Klasse“ eingestuft. Hier können Sie die Informationen für die Öffentlichkeit gemäß der Störfall-Verordnung als PDF herunterladen: Informationen der Öffentlichkeit gemäß § 8a, in Verbindung mit Anhang V, der Störfall-Verordnung